- Nachfrist, die
* Die Nachfrist, plur. die -en, im Oberdeutschen einiger Gegenden, eine rückständige, ausstehende, verfallene Zahlung; ein Rest. Die Schulden und Nachfristen eintreiben.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
* Die Nachfrist, plur. die -en, im Oberdeutschen einiger Gegenden, eine rückständige, ausstehende, verfallene Zahlung; ein Rest. Die Schulden und Nachfristen eintreiben.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Nachfrist — Nachfrist, eine für die nachträgliche Erfüllung einer fälligen Verpflichtung zu gewährende Frist. Ist bei gegenseitigen Verträgen der eine Teil mit der ihm obliegenden Leistung im Verzug, so hat ihm nach § 326 des Bürgerlichen Gesetzbuches der… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Nachfrist — Eine Nachfrist ist eine Frist, die der Gläubiger dem Schuldner im Falle des Nichteinhaltens der vertraglichen Vereinbarungen (oder wie Juristen es formulieren, einer Leistungsstörung in einem gegenseitigen Vertrag) zur Bewirkung der Leistung oder … Deutsch Wikipedia
Nachfrist — Gnadenfrist; Galgenfrist (umgangssprachlich) * * * Nach|frist 〈f. 20〉 Frist zum Nachholen einer versäumten Leistung * * * Nach|frist, die; , en (Rechtsspr.): Verlängerung einer [abgelaufenen] Frist: jmdm. eine N. einräumen. * * * Nachfrist, … Universal-Lexikon
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen — Die VOB/B ist im deutschen Recht ein vorformuliertes Klauselwerk, das dazu bestimmt ist, in Bauverträgen die Regelungen des hierfür anwendbaren gesetzlichen Werkvertragsrechts zu ergänzen und teilweise zu modifizieren. Dies dient insbesondere… … Deutsch Wikipedia
Kaduzierung — Die Kaduzierung bezeichnet einen Zwangsausschluss von Anteilseignern einer GmbH oder einer AG, die mit ihren Zahlungen auf ihre Kapitalbeteiligung auf Aktien bzw. Stammeinlage in Verzug sind. Hat ein Aktionär einer Aktiengesellschaft oder ein… … Deutsch Wikipedia
VOB/B — Die VOB/B ist im deutschen Recht ein vorformuliertes Klauselwerk, das dazu bestimmt ist, in Bauverträgen die Regelungen des hierfür anwendbaren gesetzlichen Werkvertragsrechts zu ergänzen und teilweise zu modifizieren. Dies dient insbesondere… … Deutsch Wikipedia
Höhere Gewalt — Die höhere Gewalt (von lat. vis maior) liegt nach deutscher Rechtsprechung vor, wenn das schadenverursachende Ereignis von außen einwirkt, also seinen Grund nicht in der Natur der gefährdeten Sache hat (objektive Voraussetzung) und das Ereignis… … Deutsch Wikipedia
Selbstvornahme — Unter einer Selbstvornahme versteht man im Kaufrecht die Beseitigung eines Sachmangels der Kaufsache durch den Käufer oder durch einen, durch den Käufer beauftragten, Dritten. Das gleiche gilt für die die Beseitigung des Werkmangels durch den… … Deutsch Wikipedia
Kaduzierungsverfahren — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Die Kaduzierung bezeichnet einen Zwangsausschluss von Anteilseignern einer GmbH oder einer AG, die mit ihren Zahlungen… … Deutsch Wikipedia
Frist zur Leistung oder Nacherfüllung — Eine Nachfrist ist eine Frist, die der Gläubiger dem Schuldner im Falle des Nichteinhaltens der vertraglichen Vereinbarungen (oder wie Juristen es formulieren, einer Leistungsstörung in einem gegenseitigen Vertrag) zur Bewirkung der Leistung oder … Deutsch Wikipedia