Nachfrist, die

Nachfrist, die

* Die Nachfrist, plur. die -en, im Oberdeutschen einiger Gegenden, eine rückständige, ausstehende, verfallene Zahlung; ein Rest. Die Schulden und Nachfristen eintreiben.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Nachfrist — Nachfrist, eine für die nachträgliche Erfüllung einer fälligen Verpflichtung zu gewährende Frist. Ist bei gegenseitigen Verträgen der eine Teil mit der ihm obliegenden Leistung im Verzug, so hat ihm nach § 326 des Bürgerlichen Gesetzbuches der… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Nachfrist — Eine Nachfrist ist eine Frist, die der Gläubiger dem Schuldner im Falle des Nichteinhaltens der vertraglichen Vereinbarungen (oder wie Juristen es formulieren, einer Leistungsstörung in einem gegenseitigen Vertrag) zur Bewirkung der Leistung oder …   Deutsch Wikipedia

  • Nachfrist — Gnadenfrist; Galgenfrist (umgangssprachlich) * * * Nach|frist 〈f. 20〉 Frist zum Nachholen einer versäumten Leistung * * * Nach|frist, die; , en (Rechtsspr.): Verlängerung einer [abgelaufenen] Frist: jmdm. eine N. einräumen. * * * Nachfrist,   …   Universal-Lexikon

  • Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen — Die VOB/B ist im deutschen Recht ein vorformuliertes Klauselwerk, das dazu bestimmt ist, in Bauverträgen die Regelungen des hierfür anwendbaren gesetzlichen Werkvertragsrechts zu ergänzen und teilweise zu modifizieren. Dies dient insbesondere… …   Deutsch Wikipedia

  • Kaduzierung — Die Kaduzierung bezeichnet einen Zwangsausschluss von Anteilseignern einer GmbH oder einer AG, die mit ihren Zahlungen auf ihre Kapitalbeteiligung auf Aktien bzw. Stammeinlage in Verzug sind. Hat ein Aktionär einer Aktiengesellschaft oder ein… …   Deutsch Wikipedia

  • VOB/B — Die VOB/B ist im deutschen Recht ein vorformuliertes Klauselwerk, das dazu bestimmt ist, in Bauverträgen die Regelungen des hierfür anwendbaren gesetzlichen Werkvertragsrechts zu ergänzen und teilweise zu modifizieren. Dies dient insbesondere… …   Deutsch Wikipedia

  • Höhere Gewalt — Die höhere Gewalt (von lat. vis maior) liegt nach deutscher Rechtsprechung vor, wenn das schadenverursachende Ereignis von außen einwirkt, also seinen Grund nicht in der Natur der gefährdeten Sache hat (objektive Voraussetzung) und das Ereignis… …   Deutsch Wikipedia

  • Selbstvornahme — Unter einer Selbstvornahme versteht man im Kaufrecht die Beseitigung eines Sachmangels der Kaufsache durch den Käufer oder durch einen, durch den Käufer beauftragten, Dritten. Das gleiche gilt für die die Beseitigung des Werkmangels durch den… …   Deutsch Wikipedia

  • Kaduzierungsverfahren — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Die Kaduzierung bezeichnet einen Zwangsausschluss von Anteilseignern einer GmbH oder einer AG, die mit ihren Zahlungen… …   Deutsch Wikipedia

  • Frist zur Leistung oder Nacherfüllung — Eine Nachfrist ist eine Frist, die der Gläubiger dem Schuldner im Falle des Nichteinhaltens der vertraglichen Vereinbarungen (oder wie Juristen es formulieren, einer Leistungsstörung in einem gegenseitigen Vertrag) zur Bewirkung der Leistung oder …   Deutsch Wikipedia

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