- Anwerben
Anwêrben, verb. irreg. act. (S. Werben,) welches am eigentlichsten, durch Tausch an sich bringen, hernach aber überhaupt an sich handeln bedeutet, jetzt aber nur noch in zwey Fällen üblich ist. 1) Mit der vierten Endung des Nennwortes, von Soldaten, die man zu seinem Dienste beweget. Truppen, Soldaten, ein Kriegsheer anwerben. In weiterer Bedeutung, doch nur im Scherze, jemanden bewegen, in eine gewisse Verbindung mit uns oder andern zu treten. Jemanden zu einer Reise, zu einem Spiele, zu einem Pikenik anwerben. 2) Mit der Präposition um, eine weibliche Person für sich, oder einen andern zur Ehe verlangen, besonders so fern solches feyerlich und öffentlich geschiehet. Er hat um sie angeworben. Es haben schon viele um sie angeworben. Darf ich für jemand anders um sie anwerben? Cron. So auch der Anwerber, welcher in fremden Nahmen um eine Person anwirbt, und die Anwerbung, in beyden Bedeutungen, besonders der letzten. Anwerbung um eine Person thun. Die Anwerbungsrede, welche im Nahmen des Freyers an die Ältern oder Verwandten einer Person, um welche man anwirbt, gehalten wird.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.