Nebenabschied, der

Nebenabschied, der

Der Nêbenabschied, des -es, plur. die -e, auf den Reichs- und Landtagen, ein Abschied, welcher neben, d.i. nach und außer dem Hauptabschiede verfasset wird, und sich gemeiniglich auf einzelne oder seltene Fälle beziehet.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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