- Neffe (2), der
2. Der Nêffe, des -n, plur. die -n, ein vorzüglich im Oberdeutschen übliches Wort, einen Enkel, d.i. des Sohnes oder der Tochter Sohn, ingleichen des Bruders oder der Schwester Sohn zu bezeichnen. Daß du mir, noch meinen Kindern, noch meinen Neffen keine Untreue erzeigen wollest, 1 Mos. 21, 23. Israel Abdon hatte vierzig Söhne und dreyßig Neffen, Richt. 12, 14. Er wird keine Kinder haben, und keine Neffen unter seinem Volk, Hiob 18, 19; wo Michaelis das Wort Enkel, in der ersten Stelle aber das Wort Nachkommen hat. Die geistlichen Churfürsten bekommen heut zu Tage von dem Kaiser den Titel Neffe, dagegen die weltlichen Oheim heißen. Ehedem wurden beyde Ausdrücke ohne Unterschied von geist- und weltlichen Churfürsten gebraucht.
Anm. Schon im 9ten Jahrhunderte in der Fränkischen Mundart Neuu, bey dem Stryker Neve, im Nieders. Neve, im Holländ. Neef, Neve, im Angels. Nefa, im Engl. Nephew, im Franz. Neveu, im Alban. Nip, und sogar im Lappländ. Naep; alle in der heutigen Deutschen Bedeutung, dagegen in Ungarn der Schwager Nap genannt wird. Die Übereinstimmung mit dem Latein. Nepos, ein Enkel, ist unläugbar, woraus aber noch keine Abstammung, wohl aber ein gemeinschaftlicher Ursprung von einem ältern Stamme folget, welcher vielleicht unser nahe ist. Beym Hornegk heißt ein jeder Blutsfreund Nef, Neve, New. In den alten Englischen Gesetzen ist Nief, Naif, Neif, ein Leibeigener, welches aber aus dem mittlern Latein. Nativus, welches in eben dieser Bedeutung vorkommt, zusammen gezogen zu seyn scheinet. In der Hollsteinischen Landgerichtsordnung sind Neffninger gewisse Feld- oder Ackerrichter, wo Frisch die erste Sylbe für eine Zusammenziehung von Nachbar hält. Übrigens lautet das weibliche Geschlecht von diesem Worte Nichte, und im Oberd. auch Niftel, S. das erstere.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.