Neidbau, der

Neidbau, der

Der Neidbau, des -es, plur. inus. in den Rechten und im gemeinen Leben, ein Bau, welcher mehr aus Neid gegen den andern, d.i. aus Verlangen ihm zu schaden, als um des Nutzens willen unternommen wird.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Rechtsmissbrauch — wird als zweckwidrige Inanspruchnahme einer Rechtsposition definiert und begrenzt die Möglichkeit, ein bestehendes Recht auszuüben. Dies bedeutet, dass die Inanspruchnahme eines formal gegebenen Rechtsanspruchs durch den Grundsatz von Treu und… …   Deutsch Wikipedia

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