- Neufürstlich
Neufürstlich, adj. et adv. den neuern Fürsten gehörig, in ihrer Würde gegründet, S. Altfürstlich.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Neufürstlich, adj. et adv. den neuern Fürsten gehörig, in ihrer Würde gegründet, S. Altfürstlich.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Neu — Neu, er, este, adj. et adv. welches überhaupt diejenige Eigenschaft eines Dinges bezeichnet, da seit dessen Daseyn nur eine kurze Zeit verstrichen ist, im Gegensatze des alt. 1. Eigentlich, von dem Daseyn lebloser Dinge und Eigenschaften, da von… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart