Niftelgerade — Unter Gerade verstand man früher einen Erbteil an weibliche Familienmitglieder. Zu unterscheiden sind dabei die Niftelgerade und die Witwengerade. Bei der Niftelgerade handelt es sich um ein den Töchtern oder dem sogenannten Spindelmagen, dem… … Deutsch Wikipedia
Nichte, die — Die Nichte, plur. die n, Diminut. das Nichtchen, Oberd. Nichtlein, Nichtel, ein Wort, welches das Fämininum von Neffe ist, des Bruders oder der Schwester Tochter, ingleichen des Sohnes oder der Tochter Tochter zu bezeichnen. Es ist im… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Gerade (1), die — 1. Die Gerade, plur. inus. in den Rechten, alles dasjenige Haus und Kastengeräth, welches nach Sächsischem Rechte, nach des Mannes Tode, der Frau oder auch einer nahen Verwandten von mütterlicher Seite zum voraus gebühret. Die volle Gerade,… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Spindelmagen — Unter Gerade verstand man früher einen Erbteil an weibliche Familienmitglieder. Zu unterscheiden sind dabei die Niftelgerade und die Witwengerade. Bei der Niftelgerade handelt es sich um ein den Töchtern oder dem sogenannten Spindelmagen, dem… … Deutsch Wikipedia
Witwengerade — Unter Gerade verstand man früher einen Erbteil an weibliche Familienmitglieder. Zu unterscheiden sind dabei die Niftelgerade und die Witwengerade. Bei der Niftelgerade handelt es sich um ein den Töchtern oder dem sogenannten Spindelmagen, dem… … Deutsch Wikipedia
Gerade (Erbe) — Der Gerade ist im mittelalterlichen deutschen Recht ein Teil des Hausrates. Vom Ende des 5. Jahrhunderts erscheint er als mahalareda in der Lex Burgundionum (51,4) und als rhedo in der Lex Thuringorum von 802 und bedeutet dort Aussteuer der Braut … Deutsch Wikipedia
Gerade — Gerade, der Inbegriff von gewissen, durch Gesetz od. Herkommen bestimmten beweglichen Sachen, welche, wenn sie sich im Nachlaß des Ehemannes befinden, ausschließlich seiner Wittwe (volle G., Frauen , Wittwengerade), u. wenn sie zur… … Pierer's Universal-Lexikon
Gerade [1] — Gerade (Rade, von rât, »Vorrat«), im deutschen Rechte diejenige bewegliche Habe, die regelmäßig zur Ausstattung einer Frau gehört, wie Kleidung, Weißzeug, Schmucksachen, Hausgeräte und andre durch Herkommen bestimmte Gegenstände. Nach deutschem… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Gerade — Gerade, nach deutschem Recht der Inbegriff desjenigen Mobiliarvermögens der Ehefrauen, welches nicht mit in die Erbmasse eingeworfen wird, sondern vielmehr nur auf verwandte Frauenzimmer vererbt werden kann. Sie werden je nach Verschiedenheit des … Damen Conversations Lexikon
Niftel — Niftel, 1) Weib überhaupt; 2) Nichte; daher Niftelgerade, was die nächste Blutsverwandte aus der Niftelgespilde, d.i. dem Nachlaß eines Frauenzimmers, ab intestato erbte. Vgl. Gerade … Pierer's Universal-Lexikon