Nothfrist, die

Nothfrist, die

Die Nothfrist, plur. die -en, in den Rechten einiger Gegenden, ein peremtorischer Termin, welchen man nicht ohne die höchste Noth versäumen darf, zu dessen Abwartung man gezwungen ist.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Appellation — (v. lat. Appellatio, Berufung, Provocation), I. ein ordentliches suspensives u. devolutives Rechtsmittel zum Schutze dessen, welcher sich durch eine obrigkeitliche Entschließung (Bescheid, Resolution od. Handlung) in seinen Rechten für verletzt… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Urtheil [2] — Urtheil (Erkenntniß, Sentenz, lat, Sententia, Decretum, Decisum), eine richterliche Entscheidung in Bezug auf den Gegenstand eines Rechtsstreites, sei dieselbe eine endliche (Sententia im engeren Sinne, S, definitiva, Endurtheil), welche im… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Frist — Frist, 1) im Proceßrecht ein Zeitraum, innerhalb dessen entweder nach gesetzlicher Vorschrift (Noth , Ordnungs F., Fatalien), od. nach der Bestimmung des Gerichts (Richterliche F.). od. nach der Übereinkunft der Parteien unter Genehmigung des… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Reassumtion — (v. lat.), 1) Wiederaufnahme, Erneuerung; bes. 2) die Erklärung über Fortsetzung eines Processes von Seiten des Nachfolgers einer Partei. Die R. kommt vor, wenn eine Partei vor vollendetem Processe stirbt u. Erben hinterläßt, od. wenn das… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Rechtskraft — Rechtskraft, die Eigenschaft eines richterlichen Erkenntnisses, wonach dasjenige, was durch das Erkenntniß ausgesprochen wurde, als der eigentliche u. fortan unumstößliche Inhalt des bisher zwischen den Parteien strittig gewesenen… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Frist — Frist, der Zeitraum, innerhalb dessen entweder nach dem Gesetze (Nothfrist, Fatalien) od. nach richterlicher Bestimmung eine Prozeßhandlung vorgenommen werden muß. Die Versäumung der dilatorischen F. (der erstreckten F.) bedingt nicht unmittelbar …   Herders Conversations-Lexikon

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