- Nothhaft
* Nothhaft, -er, -ste, adj. et adv. welches im Hochdeutschen unter die veralteten Wörter gehöret. Ehedem bedeutete es, 1) Noth leidend, sich in Noth befindend. Ich nothafte bin, Notker, der auch das Hauptwort Nothaft für Wiederwärtigkeit, Noth, gebraucht. Im Tatian ist nothaft gebunden, gefangen. 2) In einer dringenden Noth gegründet, und folglich rechtmäßig; im welchem Verstande noch in den Gerichten einiger Gegenden eine nothhafte Entschuldigung eine rechtmäßige Entschuldigung ist, wo auch die Nothhaft, und im Plural die Nothhaften, solche Nothfälle sind, welche eine rechtmäßige Entschuldigung gewähren, Ehehaften, S. dieses Wort.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.