Nothwehr — (Moderamen inculpatae tutelae, Tutela inculpata, Defensio violenta s. necessaria), die Vertheidigung, welche angewandt wird, um einen entweder bereits begonnenen od. doch in nächster Aussicht stehenden widerrechtlichen, unverschuldeten,… … Pierer's Universal-Lexikon
Nothwehr — Nothwehr, erlaubte Vertheidigung in der Noth gegen unberechtigte Angriffe. Es hält sehr schwer, grundsätzlich die Gränze der N. zu bestimmen oder wo sie überschritten und darum straffällig werde: man muß den einzelnen Fall betrachten. Vgl.… … Herders Conversations-Lexikon
Nothwehr — 1. Gegen Nothwehr gibt es keine Nothwehr. – Hillebrand, 192; Graf, 390, 575; Morstadt, Ausf. Commentar zu Feuerbach s Lehrbuch des gem. in Deutschland geltenden peinl. Rechts, S. 63. Da der in Nothwehr sich Befindende zu seinem Handeln befugt ist … Deutsches Sprichwörter-Lexikon
Wehr, die — Die Wêhr, zuweilen auch die Wehre, plur. die Wehren, von dem Verbo wehren. 1. Die Handlung, da man sich wehret, sich gegen einen Angriff vertheidiget; eine veraltete Bedeutung, welche nur noch in der R.A. übrig ist, sich zur Wehre stellen, sich… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Noth (Subst.) — 1. Ai d r Nût fresst d r Taif l Flîja. (Oesterr. Schles.) – Peter, 453. 2. Aus der Noth hilft kein Schreien (Handeln). 3. Aus der Noth in den Tod. 4. Aus Noth trägt mancher Mann Sammthosen. (Görlitz.) Weil die Wochentagshosen zerrissen sind, muss … Deutsches Sprichwörter-Lexikon
Gegenwehr — 1. Gegenwehr ist erlaubt. – Kirchhofer, 221; Graf, 390, 571. Die Gegenwehr ist nur innerhalb der Grenzen der Nothwehr erlaubt. 2. Gegenwehr ist nicht (niemand) verboten. (S. ⇨ Nothwehr.) – Graf, 390, 570; Hillebrand, 193, 275; Eiselein, 215;… … Deutsches Sprichwörter-Lexikon
Nothrecht — (Nothfall, Nothstand, nicht zu verwechseln mit Nothwehr, s.d.), ist 1) vorhanden, wenn Jemand, ohne die nächste Veranlassung eines widerrechtlichen Angriffes, doch durch den Drang außerordentlicher Umstände in eine solche Lage der Noth u.… … Pierer's Universal-Lexikon
Staatsstreich — (Coup d état), der eigenmächtige Umsturz der Verfassung durch den Inhaber der Staatsgewalt selbst od. die Revolution auf dem Throne. Eine Rechtfertigung des S s kann es hiernach vom Standpunkte des Staatsrechtes nie geben; in wie weit derselbe… … Pierer's Universal-Lexikon
Dreißigjähriger Krieg — Dreißigjähriger Krieg. I. Ursachen des Krieges. Die Ursachen des Krieges, welcher von 1618–48 Deutschland verheerte, reichen um etwa 100 Jahre in der Geschichte zurück. Nur scheinbar hatte der Religionsfriede zu Augsburg 1555 eine Ausgleichung… … Pierer's Universal-Lexikon
Tödtung — Tödtung, 1) jede Vernichtung des Lebens eines Geschöpfes. Insofern dieses Geschöpf nur ein Thier ist (welchem im Römischen Rechte die Sklaven durchaus gleich standen) u. sich dies Thier in dem Eigenthum eines Rechtssubjectes befindet, treten civi … Pierer's Universal-Lexikon