Obmann, der

Obmann, der

Der Obmann, des -es, plur. die -männer, ein im Hochdeutschen großen Theils veraltetes Wort, welches aus dem alten ob, auf, und Mann, zusammen gesetzet ist, S. 1 Ob. 1) Ein Aufseher, welchem die Aufsicht über etwas aufgetragen ist; in welcher im Hochdeutschen ganz fremden Bedeutung im Österreichischen der Eisenobmann der oberste Aufseher eines Eisenwerkes ist. 2) Der Schiedsrichter zwischen zwey streitigen Theilen, in welchem Verstande es noch zuweilen vorkommt, und alsdann auch Obermann lautet; Nieders. Upmann, Overmann und Uppermann. Jemanden zum Obermann erwählen, zum Schiedsrichter. Siehe Schiedsrichter.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Obmann — Obmann, der Vorsteher eines Ausschusses; bei einem Schiedsgerichte von 2 Personen die 3., den Stichentscheid gebende …   Herders Conversations-Lexikon

  • Obmann — Ọb·mann der; (e)s, Ob·män·ner / Ob·leu·te; jemand, der eine Gruppe von Personen vertritt, z.B. die Angestellten gegenüber der Leitung einer Firma: der Obmann der Gewerkschaft || K: Betriebsobmann || hierzu Ọb·frau die; Ọb·män·nin die; , nen …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Obmann — oder Obfrau (veraltet für Obfrau auch: Obmännin[1], geschlechtsneutrale Pluralform: Obleute) ist sowohl eine andere Bezeichnung für Vorsitzender, Präsident oder Anführer einer Fraktion, Sektion als auch die Bezeichnung für einen von zwei Parteien …   Deutsch Wikipedia

  • Obmann — Obmann, derjenige, dem die Leitung und Führung einer Versammlung oder einer Körperschaft eingeräumt ist, z. B. der Vorsitzende eines Gemeindekollegiums. Im schiedsrichterlichen Verfahren ist der O. der auf Grund des Schiedsvertrags von den durch… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Obmann — Obmann, Vorsitzender, Präsident; derjenige, welchen zwei von den Parteien ernannte Schiedsrichter als dritten wählen, damit er den Ausschlag gebe; bei Schwurgerichten der von den Geschworenen aus ihrer Mitte zur Leitung der Beratung und zur… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Obmann (Fechten) — Als Obmann bzw. Obfrau (geschlechtsneutrale Formulierung: Obleute) bezeichnet man beim Fechten den Kampfrichter, der mit der Leitung des Gefechts betraut ist. Jedes Turniergefecht wird von einem Kampfleiter geleitet. Inhaltsverzeichnis 1 Aufgaben …   Deutsch Wikipedia

  • Obmann — Ọb|mann 〈m. 2u; Pl. a.: leu|te〉 1. Vorsitzender 2. Vertrauensmann (ParteiObmann) 3. 〈früher〉 Beratungsleiter der Geschworenen [<ob2 + Mann] * * * Ọb|mann, der; [e]s, …männer u. …leute [ …   Universal-Lexikon

  • Obmann — * Er will der Obmann in der Karte sein. – Nass. Schulbl., XIV, 5 …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • Cartellverband der Katholischen Österreichischen Studentenverbindungen — Der österreichische Cartellverband (ÖCV) ist ein Dachverband von katholischen, nichtschlagenden, farbentragenden Studentenverbindungen in Österreich. Entstanden ist der ÖCV am 10. Juli 1933 durch die Abspaltung vom Cartellverband der katholischen …   Deutsch Wikipedia

  • Österreichischer Cartellverband der katholischen deutschen Studentenverbindungen — Der österreichische Cartellverband (ÖCV) ist ein Dachverband von katholischen, nichtschlagenden, farbentragenden Studentenverbindungen in Österreich. Entstanden ist der ÖCV am 10. Juli 1933 durch die Abspaltung vom Cartellverband der katholischen …   Deutsch Wikipedia

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