- Ohrenbeicht, die
Die Ohrenbeicht, plur. inus. in der Römischen Kirche, diejenige Art zu beichten, da der Beichtende seine Sünden dem Beichtvater, welcher zu dem Ende das Ohr hinhält, ins geheim bekennet.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Die Ohrenbeicht, plur. inus. in der Römischen Kirche, diejenige Art zu beichten, da der Beichtende seine Sünden dem Beichtvater, welcher zu dem Ende das Ohr hinhält, ins geheim bekennet.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Beicht — (althochdeutsch pijit, pigit Bekenntniß, confessio), die Selbstanklage des Büßers vor dem mit der Schlüsselgewalt ausgerüsteten Priester zur Erlangung der Lossprechungsgnade; sie ist die 2. Grundbedingung der Wiederversöhnung und beruhet auf der… … Herders Conversations-Lexikon
Privat — Privāt, ein aus dem Lat. privatus entlehntes und in verschiedenen Zusammensetzungen übliches Wort, solche Dinge zu bezeichnen, welche den öffentlichen eben dieser Art entgegen gesetzet werden, und wofür sich im Ganzen noch kein schicklicher… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Buße — heißt bei den Katholiken jene hl. Handlung, durch welche dem Sünder die Gnade der Rechtfertigung durch die sacramentale Lossprechung des Priesters zurückgegeben wird, insofern er die damit verknüpften Bedingungen – Reue, Ohrenbeicht und… … Herders Conversations-Lexikon