Armeneid, der

Armeneid, der

Der Armeneid, des -es, plur. die -e, in den Rechten, der Eid, mit welchem jemand seine Armuth beweisen muß, wenn er des Armenrechtes theilhaftig werden will. S. Armenrecht.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Armenrecht, das — Das Armenrêcht, des es, plur. inusit. die von der Obrigkeit den Armen verstattete Freyheit, nach welcher ihnen nach bewiesener Armuth eine Rechtssache umsonst geführet werden muß; in den Hamburgischen Statuten, das Elendrecht. Sich in das… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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