Parteylichkeit, die

Parteylichkeit, die

Die Partēylichkeit, plur. die -en. 1) Der Zustand, da man parteylich oder parteyisch ist, in den beyden Bedeutungen des letztern Wortes, und ohne Plural. In engerer Bedeutung ist die Parteylichkeit die Fertigkeit, sich in dem Beurtheilen andrer, in seiner Neigung gegen sie, durch außerwesentliche Umstände bestimmen zu lassen; im Gegensatze der Unparteylichkeit. Die Parteylichkeit eines Richters. Die Freundschaft, zu der wir von der Natur eingeladen werden, die so leicht Partheylichkeit (Parteylichkeit) des Herzens und wohl gar Selbstliebe wird, Gell. 2) Ein parteyliches Betragen in einzelnen Fällen.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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