- Petze, die
Die Pêtze, plur. die -n, im gemeinen Leben eine Hündinn, und figürlich auch wohl, ein unzüchtiges liederliches Weibsbild. Dieses Wort wird häufig Betze geschrieben und gesprochen; allein im Hoch- und Oberdeutschen hat das P den Vorzug. Im Angels. lautet es Bicce, Bice, im Engl. Bitch. im Franz. Bichon, im Schwed. Byckja, alles in der Bedeutung einer Hündinn. Im Böhm. bedeutet Pes einen Hund, und Psyce eine Hündinn. Wachter leitet es von Slavon. bizu, laufen, her, welche Ableitung dadurch unterstützet wird, daß sich auch mehrere Benennungen des Hundes und der Hündinn von laufen, jagen, ableiten lassen. S. Hund, ingleichen Bätz. Man hat in den Deutschen Mundarten eine große Menge Wörter, das weibliche Geschlecht der Hunde zu benennen. Bey den Jägern heißt die Hündinn eine Fähe, eine Wölfinn, eine Hündinn, und eine Debe. Das letztere ist besonders in Niedersachsen üblich, wo es auch Tere, Tiffe, Tieve lautet, im Holländ. Teef, Taewel, im Schwed. Taefwa. In eben dieser Niedersächsischen Mundart bedeutet Tebe auch einen jeden Hund, ohne Rücksicht auf dessen Geschlecht. Wachtern zu Folge stammet dieses Wort von θεω ich laufe, im Imperat. θευ her. Zippe ist eine andere auch Niedersächsische Benennung einer Hündinn, welche mit dem Gothischen Sif, und dem Zoba bey den Raban Maurus überein kommt. Doch bedeutet Zip in Niedersachsen, so wie Czupka im Böhmischen, und Soba in andern Slavon. Mundarten, auch einen jeden Hund. Luppe, welches in einigen Gegenden auch eine Hündinn ausdruckt, kommt vermuthlich von laufen her. Bekannter ist das Hannöv. Tacche, welches bey den alten Franken und Alemannen Zoh, bey den neuern Oberdeutschen, Zauche, Zaucke, Zuche, im Schwed. Tik, im Isländ. Tyk, im Nordengl. Tyke lautet, und mit dem Engl. Dog, ein Hund, überein kommt. Im Oberd. bedeutet auch Bräcke eine Hündinn, und Metze oder Mätze so wohl eine Hündinn, als auch ein unzüchtiges Weibesbild, und im Würtembergischen soll auch Zatze für eine Hündinn üblich seyn. S. auch Brack, Hund, und Racker.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.