- Pfalz (2), die
2. Die Pfalz, plur. die -en, ein aus dem Lateinischen Palatium verderbtes Wort, welches ehedem für Pallast sehr üblich war, aber in dem gemeinen Sprachbrauche der Hochdeutschen veraltet ist, und so wohl allein, als auch in Zusammensetzungen nur noch als eine Art eines eigenthümlichen Nahmens gebraucht wird. Es bedeutete ehedem, 1) einen Pallast, wo es auch Palenz und Pfalenz, im neunten Jahrhunderte Palice, und in dem alten Gedichte auf den heil. Anno Phelinzi, lautete. So wurden die Rathhäuser und Gerichtsorte ehedem sehr häufig Pfalzen genannt, in welcher Bedeutung es noch in Schwaben üblich ist.
Wird endlich doch der Menge
Der Reimen schon die Pfalz, der weite Bau zu enge,
Opitz.
Besonders und in engerer Bedeutung waren bey der ehemahligen Gewohnheit der Deutschen Könige und Kaiser, keinen festen Sitz zu haben, sondern in dem Deutschen Reiche herum zu reisen, die ihnen gehörigen Palläste, Schlösser und Königshöfe in den Provinzen, in welchen sie sich von Zeit zu Zeit aufhielten, daselbst Gericht hielten und Recht sprachen, und Reichstage daselbst hielten, unter dem Nahmen der Pfalzen bekannt. Daher war die Pfalzstadt eine Stadt, in welcher sich ein solcher kaiserlicher Pallast befand. 2) Das zu einer solchen Pfalz oder zu einem solchen Pallaste gehörige und den Kaisern und Königen unmittelbar unterworfene Gebieth; in welchem Verstande es ehedem sehr viele Pfalzen in dem Deutschen Reiche gab, welche nach und nach an andere Herren gekommen sind, und zum Theil auch ihren Nahmen verloren haben. In den Nahmen der Ober-Pfalz, und Unter-Pfalz, welche letztere auch die Pfalz bey Rhein, am Rheine, genannt wird, und von welcher die Chur-Pfalz ein Theil ist, ist es als ein eigenthümlicher Nahme geblieben. S. auch Pallast.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.