Pflegschaft, die

Pflegschaft, die

Die Pflêgschaft, plur. die -en, 1) Die Pflege, als ein Abstractum und ohne Plural, so wohl so fern dasselbe Verwaltung, Handhabung bedeutet, als auch so fern es Erziehung und Unterhaltung bezeichnet. 2) Eine der Pflege, d.i. Aufsicht eines andern, anvertraute Gegend; die Pflege. In beyden Bedeutungen kommt es nur im Oberdeutschen vor.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Pflegschaft — ist die auf einzelne Angelegenheit oder einen besondern Kreis von Angelegenheiten einer Person oder einer Vermögensmasse gerichtete staatlich geregelte Fürsorge. Im Gegensatze zu ihr ist die Vormundschaft (s. d.) eine allgemeine, die Person und… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Pflegschaft — gesetzlich geregelte und staatlich beaufsichtigte Fürsorge für die Person oder das Vermögen eines Menschen für bestimmte einzelne Angelegenheiten oder einen bestimmten Kreis von Angelegenheiten. Die dem Schutzbedürftigen beigegebene Person heißt… …   Lexikon der Economics

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  • Gerhab — Unter Vormundschaft versteht man a) die gesetzlich geregelte rechtliche Fürsorge für eine unmündige Person (das so genannte Mündel), der die Geschäftsfähigkeit fehlt, sowie für deren Vermögen b) im Mittelalter den Kirchenvorstand (die Vormünder)… …   Deutsch Wikipedia

  • Vormund — Unter Vormundschaft versteht man a) die gesetzlich geregelte rechtliche Fürsorge für eine unmündige Person (das so genannte Mündel), der die Geschäftsfähigkeit fehlt, sowie für deren Vermögen b) im Mittelalter den Kirchenvorstand (die Vormünder)… …   Deutsch Wikipedia

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