- Atzgeld, das
* Das Atzgèld, des -es, plur. von mehrern Summen, die --er, in den Rechten, dasjenige Geld, welches für die Speisung eines Gefangenen bezahlet wird. Ingleichen dasjenige Geld, welches ehedem für die Bewirthung des Landesherren oder seiner Bedienten bezahlet wurde. S. Schilters Glossar. v. Az.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.