Rügesache, die

Rügesache, die

Die Rǖgesáche, plur. die -n, eine Sache, welche für ein Rügegericht gehöret, daselbst angebracht worden.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Rügesache — Rü|ge|sa|che, die (früher): in die Zuständigkeit eines Rügegerichts fallende geringfügige Strafsache …   Universal-Lexikon

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