- Rügesache, die
Die Rǖgesáche, plur. die -n, eine Sache, welche für ein Rügegericht gehöret, daselbst angebracht worden.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Die Rǖgesáche, plur. die -n, eine Sache, welche für ein Rügegericht gehöret, daselbst angebracht worden.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Rügesache — Rü|ge|sa|che, die (früher): in die Zuständigkeit eines Rügegerichts fallende geringfügige Strafsache … Universal-Lexikon