- Raubbegierde, die
Die Raubbegierde, plur. inus. die Begierde zu rauben, d.i. sich des Eigenthumes anderer auf eine gewaltsame und widerrechtliche Art zu bemächtigen; in noch härterm Verstande, die Raubbegier. S. Raub 3.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.