- Rebrecht
* Rêbrêcht, -er, -este, adj. et adv. auch nur im Oberdeutschen, für rebenrecht. Ein rebrechter Wein, ein unverfälschter, natürlicher Wein, so wie er von der Rebe, d.i. vom Weinstocke, kommt.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
* Rêbrêcht, -er, -este, adj. et adv. auch nur im Oberdeutschen, für rebenrecht. Ein rebrechter Wein, ein unverfälschter, natürlicher Wein, so wie er von der Rebe, d.i. vom Weinstocke, kommt.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Rebrecht — Rebrecht, vom Weine so v.w. unverfälscht, nicht beschnitten … Pierer's Universal-Lexikon