- Rechenherr, der
Der Rếchenhêrr, des -en, plur. die -en, an einigen Orten, ein Nahme einer obrigkeitlichen Person, welche die Rechnungen anderer durchsiehet, und zuweilen auch derjenigen, welche der Einnahme und Ausgabe überhaupt vorgesetzt ist.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.