Rechtlich

Rechtlich

Rêchtlich, adj. et adv. 1) Von dem Hauptworte Recht, den Rechten, d.i. den Gesetzen, gemäß, für rechtmäßig; eine im Hochdeutschen veraltete Bedeutung, in welcher es noch in dem Gegensatze widerrechtlich vorkommt. 2) Gerichtlich; von Recht, Gericht. Jemanden rechtlich belangen, vor Gericht. Eine Sache rechtlich ausmachen, gerichtlich. Die rechtliche Entscheidung einer Sache. 3) * Recht und Billigkeit liebend, und darin gegründet; eine im Hochdeutschen veraltete Bedeutung, in welcher rechtlik noch im Niederdeutschen gangbar ist. 4) In noch weiterer Bedeutung, vermuthlich von dem Nebenworte recht, ist rechtlich im Nieders. anständig, ehrbar. Ein rechtliches Kleid, ein ehrbares. 5) Ingleichen, in manchen Gegenden so viel als rechtschaffen. Ein rechtlicher Mann.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • rechtlich — rechtlich …   Deutsch Wörterbuch

  • rechtlich — Adj. (Mittelstufe) das Recht betreffend Beispiele: Er hat einen rechtlichen Anspruch auf das Vermögen. Das Warenzeichen ist rechtlich geschützt. Das ist rechtlich verboten …   Extremes Deutsch

  • rechtlich — ↑de jure …   Das große Fremdwörterbuch

  • rechtlich — Wir beraten Sie in rechtlichen Fragen …   Deutsch-Test für Zuwanderer

  • rechtlich — juristisch; von Rechts wegen; de jure (fachsprachlich); gerichtlich; jur. * * * recht|lich [ rɛçtlɪç] <Adj.>: nach dem [gültigen] Recht, auf ihm beruhend: etwas vom rechtlichen Standpunkt aus betrachten; dieses Vorgehen ist rechtlich nicht… …   Universal-Lexikon

  • rechtlich — de jure, dem Gesetz/Recht nach, der formellen Rechtslage zufolge, durch das Gesetz, formaljuristisch, formalrechtlich, gesetzlich, juristisch, legal, nach dem Gesetz, nach den Paragrafen, nach Recht und Gesetz, nicht gesetzwidrig, rechtmäßig, von …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • rechtlich — rẹcht·lich Adj; nur attr od adv; in Bezug auf das ↑Recht (1) ≈ gesetzlich <die Gleichstellung, die Grundlage>: Kann man dem Mieter nach der rechtlichen Lage kündigen?; Ist das denn rechtlich zulässig? …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • rechtlich — recht: Das gemeingerm. Adjektiv mhd., ahd. reht, got. raíhts, engl. right, schwed. rätt beruht auf einer alten Partizipialbildung zu der idg. Wurzel *reg̑ , »aufrichten, recken, gerade richten«, dann auch »richten, lenken, führen, herrschen«, vgl …   Das Herkunftswörterbuch

  • rechtlich — rẹcht|lich ; rechtliches Gehör (Rechtssprache verfassungsrechtlich garantierter Anspruch des Staatsbürgers, seinen Standpunkt vor Gericht vorzubringen) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Öffentlich-rechtlich — steht für Institutionen, die nach öffentlichem Recht verfasst sind, deren Organisation also nicht nach den Regeln (und dem gesellschaftsrechtlichen Typenzwang) des Privatrechts erfolgt und die unter Umständen nicht zivilrechtliche Handlungsformen …   Deutsch Wikipedia

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