- Rechtsschluß, der
Der Rếchtsschlúß, des -sses, plur. die -schlüsse, eine im Hochdeutschen ungewöhnliche Benennung eines Gutachtens oder Bedenkens eines oder mehrerer Rechtslehrer, eines rechtlichen Gutachtens, Responsi ICtorum.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.