Regierung, die

Regierung, die

Die Regierung, plur. die -en, von dem Zeitworte regieren. 1. Von der Handlung des Regierens; ohne Plural. So wohl im eigentlichsten Verstande, die Richtung einer Bewegung auf einen Endzweck. Die Regierung eines Wagens. Als auch im engern, die Bestimmung der jedesmahligen so wohl leidentlichen als thätigen Veränderungen eines Dinges. Die göttliche Regierung aller Dinge. Sich der göttlichen Regierung überlassen. In noch engerer Bedeutung, die Bestimmung des Verhaltens durch allgemeine Vorschriften und mit denselben verknüpfte Bewegungsgründe und Strafübel; wo es zuweilen auch von solchen gebraucht wird, welche diese Bestimmung im Nahmen anderer handhaben. So legt man in den Städten den Bürgemeistern eine Regierung bey. Am üblichsten ist es im engsten Verstande von der Ausübung der Macht und Gewalt, die gemeinschaftliche Wohlfahrt in einem Staate zu erhalten. Wenn der Prinz die Regierung antreten, erlangen wird. Die Regierung niederlegen. Nach der Regierung trachten. Sich die Regierung anmaßen. Jemanden der Regierung entsetzen. Statt der R.A. die Regierung führen, gebraucht man jetzt lieber das Zeitwort regieren. 2. Mit näherer Beziehung auf die Zeit, da und wie lange eine Person die oberste und höchste Gewalt in einem Staate bekleidet; wo auch der Plural Statt findet. Unter der Regierung des Kaisers Otto, des Herzogs Heinrich, des Grafen Johann. Zwey Regierungen überleben, zwey nach einander in einem und eben demselben Staate regierende Herren. 3. Ein zur Handhabung der obersten fürstlichen Gewalt in einem Lande oder in einer Provinz niedergesetztes Collegium, die Landesregierung, welches in Grafschaften die Kanzelley genannt wird. Die churfürstl. Sächsische Regierung zu Dresden. Die Magdeburgische Regierung u.s.f. Bey der Regierung klagen. Sich an die Regierung wenden. Daher der Regierungs-Advocat, Regierungs-Präsident u.s.f. Ehedem handhabeten diese Collegia im Nahmen des Landesherren die ganze höchste Gewalt in einem Staate oder in einer Provinz. Seitdem aber nach und nach die Verwaltung der Geschäfte mehr getheilet, und für manche Arten besondere und zum Theil höhere Collegia errichtet worden, so ist diesen größten Theils nur die Verwaltung der Justiz übrig geblieben. 4. Der Ort, wo und aus welchem andere Dinge regieret werden. 1) So wird das Gebäude, das Zimmer, in welchem sich ein Regierungs-Collegium versammelt und seine Sitzungen hält, sehr häufig gleichfalls die Regierung genannt. Auf die Regierung gehen. 2) Bey den Glockenspielen führet derjenige Ort auf dem Thurme, wo die Drahte von eisernen Winkelhaken herum geführet werden, bis sie weiter oben die Glocken anziehen, den Nahmen so wohl der Regierung, als auch der Regierungskammer.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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