Reiterrecht, das

Reiterrecht, das

Das Reiterrêcht, des -es, plur. inus. ein ehemahliges Recht reitender Personen, nach welchem sie so viel Futter als sie für ihr Pferd gebrauchten, auf dem Felde nehmen konnten.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Reiterrecht — Reiterrecht, ehemals das Recht, daß sich ein Reiter auf der Straße vom Felde so viel Futter holen durfte, als er brauchte; wird jetzt als Felddiebstahl bestraft …   Pierer's Universal-Lexikon

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