- Reiterrecht, das
Das Reiterrêcht, des -es, plur. inus. ein ehemahliges Recht reitender Personen, nach welchem sie so viel Futter als sie für ihr Pferd gebrauchten, auf dem Felde nehmen konnten.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Das Reiterrêcht, des -es, plur. inus. ein ehemahliges Recht reitender Personen, nach welchem sie so viel Futter als sie für ihr Pferd gebrauchten, auf dem Felde nehmen konnten.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Reiterrecht — Reiterrecht, ehemals das Recht, daß sich ein Reiter auf der Straße vom Felde so viel Futter holen durfte, als er brauchte; wird jetzt als Felddiebstahl bestraft … Pierer's Universal-Lexikon