Reitvogt, der

Reitvogt, der

Der Reītvōgt, des -es, plur. die -vögte, in einigen Gegenden, z.B. im Schleswigschen, ein obrigkeitlicher Beamter, welcher die landesherrlichen Einkünfte an einem Orte oder in einem Bezirke einnimmt und berechnet; entweder von reiten, rechnen, oder auch von reiten, ordnen, verwalten. Daher die Reitvogtey, der Bezirk eines solchen Vogtes.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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