Renten

Renten

Renten, verb. reg. neutr. mit dem Hülfsworte haben, an Renten einbringen. Das Gut rentet jährlich tausend Thaler, trägt so viel ein. In berenten, mit Renten versehen, hat es eine thätige Bedeutung.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

Игры ⚽ Поможем решить контрольную работу

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Renten — Renten,   Börsenwesen: festverzinsliche Wertpapiere …   Universal-Lexikon

  • Renten Service — Inhaltsverzeichnis 1 Der Renten Service der Deutschen Post AG 2 Geschichte 3 Auftraggeber 4 Rentenzahlung 5 Dienstleistung 6 …   Deutsch Wikipedia

  • Renten Service der Deutschen Post AG — Der Renten Service der Deutsche Post AG zahlt Renten an Rentenempfänger aus. Die Auszahlung von Renten der gesetzlichen Rentenversicherung war die erste und ursprüngliche Aufgabe des Renten Service (früher Rentenrechnungsstelle) seit den 1890er… …   Deutsch Wikipedia

  • Renten — Verzinsliches Wertpapier ist der Sammelbegriff für alle Formen von zinstragenden bzw. bringenden Wertpapieren (wie z. B.: Schuldverschreibung, Anleihe, Pfandbrief, Rentenpapier, Obligation, international auch: Bond oder Debenture), die in der… …   Deutsch Wikipedia

  • rénten — tna o prid. (ẹ̑) nanašajoč se na rento: rentni upravičenec / rentni dohodek …   Slovar slovenskega knjižnega jezika

  • Renten nach Mindesteinkommen — Begriff aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Um vergangene Lohndiskriminierung (bes. von Frauen) auszugleichen, werden Beitragszahlungen unter bestimmten Umständen so bewertet, als ob der Versicherte 75 Prozent des Durchschnittsentgelts aller …   Lexikon der Economics

  • Ewige Renten — Ewige Renten, unkündbare Staatsanleihen; vgl. Staatspapiere …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Besteuerung der Renten — ⇡ Rentenbesteuerung …   Lexikon der Economics

  • Fremdrenten — Renten der gesetzlichen Unfall und Rentenversicherung, die ganz oder teilweise aufgrund von Beitrags und Beschäftigungszeiten gezahlt werden, die nach dem Fremdrentengesetz (FRG) i.d.F. vom 25.2.1960 (BGBl I 93) m.spät.Änd. anrechenbar sind …   Lexikon der Economics

  • Gesetzliche Rentenversicherung (Deutschland) — Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) in Deutschland ist Bestandteil (Versicherungszweig) des gegliederten Sozialversicherungssystems zur Alterssicherung der abhängig Beschäftigten, die im Wesentlichen durch deren per Gesetz vorgeschriebene… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”