richterlich — ↑judiziell … Das große Fremdwörterbuch
richterlich — richten: Das gemeingerm. Verb mhd., ahd. rihten, got. ga raíhtjan, aengl. rihtian, schwed. rätta ist eine Ableitung von dem unter ↑ recht behandelten Adjektiv, an dessen verschiedene Bedeutungen es sich anschließt. So bedeutet »richten« zunächst… … Das Herkunftswörterbuch
Richterlich Clagspiegel — Der Klagspiegel ist das älteste Rechtsbuch, das römisch rechtliche Inhalte in deutscher Sprache vermittelt und gilt zugleich als das älteste umfassende Kompendium des römischen Rechts in deutscher Sprache (Stintzing). Es wird daher als ein… … Deutsch Wikipedia
richterlich — rịch|ter|lich 〈Adj.〉 zum Richter u. seinem Amt gehörend, auf ihnen beruhend ● eine richterliche Entscheidung anrufen; richterliche Gewalt Judikative; →a. gesetzgebend, vollziehen; richterliches Gutachten; richterliches Urteil * * *… … Universal-Lexikon
richterlich — rịch|ter|lich … Die deutsche Rechtschreibung
judikatorisch — ju|di|ka|to|risch 〈Adj.〉 richterlich [<lat. iudicatorius] * * * ju|di|ka|to|risch <Adj.> [spätlat. iudicatorius] (Rechtsspr. veraltend): richterlich. * * * ju|di|ka|to|risch <Adj.> [spätlat. iudicatorius] (Rechtsspr. veraltend):… … Universal-Lexikon
Bewährungshilfe — Bewährungshilfestelle Hinweisschild am Landgericht Itzehoe Eine Bewährungshilfe ist im deutschen Strafrecht in Abgrenzung zur richterlich angeordneten Einzelperson Bewährungshelfer eine Organisation, welche auf freiwilliger Basis zumeist… … Deutsch Wikipedia
Judication — Judication, lat. deutsch, Urtheil, Untersuchung; judicatorisch, richterlich; judicatum, richterliches Urtheil; Judicaturbank, das Handelsgericht; judicialiter, gerichtlich; Judicialtransaction, gerichtlicher Vergleich; judiciarisch, gerichtlich,… … Herders Conversations-Lexikon
entscheiden — (sich) entschließen; (eine) Entscheidung treffen; urteilen; (einen) Entschluss fassen; Farbe bekennen (umgangssprachlich); befinden; voten ( … Universal-Lexikon
verhören — ausfragen; vernehmen; befragen; fragen; zur Rede stellen * * * ver|hö|ren [fɛɐ̯ hø:rən]: 1. <tr.; hat richterlich oder polizeilich vernehmen (2): die Angeklagte, die Zeugen verhören. Syn.: ↑ ausfragen, ↑ … Universal-Lexikon