Aufgebig

Aufgebig

Aufgêbig, adj. et adv. welches nur in den Lehnsrechten, besonders der mittlern Zeiten, üblich ist, wo ein aufgebig Lehn ein solches Lehn bedeutet, auf welchem das Öffnungsrecht haftet, d.i. dessen Besitzer den Lehnsherren zu allen Zeiten in das Lehn lassen und denselben aufnehmen, zu Kriegeszeiten aber Besatzung von demselben einnehmen muß; Feudum aperibile, Feudum aperturae. S. Haltaus v. Aufgebig.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Aufgeben — Aufgêben, verb. irreg. act. S. Geben. 1. In die Höhe geben, hinauf geben, und zwar, 1) eigentlich, in welcher Bedeutung es vornehmlich in den hohen Öfen üblich ist, und daselbst Kohlen und Eisensteine in den Ofen schütten bedeutet, wobey man… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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