Rittersteuer, die

Rittersteuer, die

Die Rittersteuer, plur. die -n, in einigen Provinzen, eine Steuer, welche die Besitzer der Rittergüter anstatt des ehemahligen Ritterpferdes dem Landes- und Lehensherrn entrichten.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Rittersteuer — Rittersteuer, 1) Abgabe, welche die Besitzer der Lehngüter an den Landesherrn statt der ehemals in Person geleisteten Kriegsdienste entrichten. In den meisten Ländern legte man bei der Auswerfung der Steuer für die einzelnen Güter die Zahl der… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Lehn [2] — Lehn (lat. Feudum, Beneficium), 1) (Leihe), im weitern Sinne ein Gut, an welchem der Besitzer kein eigentliches od. volles Eigenthum, sondern nur ein abgeleitetes, unter gewissen Voraussetzungen dem Rückfall unterworfenes, jedoch dingliches… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Ritterwesen — (Rittertum), der Inbegriff der charakteristischen Eigenschaften und Erscheinungen des mittelalterlichen Kriegerstandes. Die Anfänge des Ritterwesens hängen eng mit denen des Lehnswesens (s. d.) zusammen; insbes. enthalten jene Gefolgschaften (s.… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Mühlhausen (Mengkofen) — Mühlhausen Gemeinde Mengkofen Koordinaten …   Deutsch Wikipedia

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