Sahlbuch, das

Sahlbuch, das

Das Sāhlbūch, des -es, plur. die -bǖcher, noch in vielen Gegenden, ein öffentliches Schatzungs- oder Steuerregister, in welchem eines jeden Unterthanen liegendes Vermögen an Haus, Hof, Äckern u.s.f. mit allen Gränzen, Rainen u.s.f. und den davon schuldigen Steuern, Frohndiensten u.s.f. verzeichnet ist; das Erbbuch, Erbregister, Flurbuch, Lagerbuch, Urbarium, Catastrum. Die erste Sylbe kann auf mehrere Bedeutungen des Wortes Sahl Anspruch machen. Es kann hier zunächst den Besitz, die Wohnung, oder den Grund und Boden, oder die Gränze und Raine der Grundstücke, oder endlich auch die davon schuldigen Abgaben bezeichnen; S. Sahl.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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