- Aufmachen
Aufmachen, verb. reg. act. 1) Öffnen, als ein allgemeiner Ausdruck dieser Handlung, der die Art und Weise derselben unbestimmt lässet, doch nur in vielen einzelnen Fällen. Man sagt daher: die Thür, das Fenster aufmachen. Dem Feinde die Thore aufmachen. Ein Band aufmachen. Einen Brief aufmachen, aufbrechen. Einen Sack, einen Beutel, einen Ballen Waare, ein Stück Tuch, ein Buch aufmachen. Ein Schloß, eine Auster, eine Muschel, eine Nuß, eine Flasche, einen Fisch, eine Grube aufmachen. Bey den Buchbindern bedeutet es, die planirten Bogen aus einander legen und glatt streichen; in den Eisenhütten, so viel als aufstechen. Dieses Verbum ist nur der gemeinen Mundart eigen, und wird in Niedersachsen in noch weit mehrern Fällen gebraucht, als im Hochdeutschen. In der anständigern Schreibart bedienet man sich dafür lieber des Verbi öffnen. S. Aufthun.
2) In die Höhe machen, aufwärts bewegen, als ein Reciprocum, welches eigentlich aufstehen bedeutet. Haben sie sich schon aufgemacht? aus dem Bette gemacht. Besonders von dem Aufbruche eines Reisenden. Sich früh aufmachen. Sich von einem Orte aufmachen. In figürlicher Bedeutung und in der höhern Schreibart, für auftreten, sich bereit zu etwas machen, entstehen. Was wollte ich thun, wenn Gott sich aufmachte! Hiob 31, 14 nach des Herrn Hofrath Michaelis Übersetzung. Alles muß euch verabscheuen, alles muß sich zu meinem Verderben aufmachen, v. Brawe. Wenn ein frischer fächelnder Wind aus Westen sich aufmacht, Zachar.
Anm. Die Aufmachung ist nur in der ersten Bedeutung üblich. In den gemeinen Mundarten hat dieses Zeitwort noch einige andere Bedeutungen. 1) Aufspielen; eines auf der Geige, der Flöte u.s.f. aufmachen. 2) Eine Sache auf die andere befestigen. 3) In die Höhe machen; z.B. einen Hut aufmachen, aufkrämpen. 4) Aufhetzen, welche Bedeutung besonders in Niedersachsen üblich ist.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.