Scheinhandel, der

Scheinhandel, der

Der Scheinhandel, des -s, plur. inus. ein Handel, d.i. Vertrag, welcher nur zum Scheine geschiehet; besonders wo der eine Theil seine wahre Absicht verhehlet, und den andern unter einem redlichen Scheine hintergehet.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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