Schleusengeld, das

Schleusengeld, das

Das Schleusengêld, des -es, plur. doch nur von mehrern Summen, die -er, dasjenige Geld, welches zur Unterhaltung einer Schleuse von den durchfahrenden Schiffen, oder andern Theilnehmern, gefordert und entrichtet wird; der Schleusenzoll, im mittlern Lat. Exclusagium.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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