Schuldherr, der

Schuldherr, der

Der Schuldhêrr, des -en, plur. die -en, derjenige, welchem man eine Geldsumme schuldig ist, und welcher am üblichsten der Gläubiger genannt wird, Lat. Creditor; im Gegensatze des Schuldners.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

Игры ⚽ Поможем сделать НИР

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Gläubig — Gläubig, adj. et adv. von dem Hauptworte Glaube, Glauben habend. 1) In der weitesten Bedeutung, einen Satz für wahr haltend; in welcher Bedeutung es nur in den Zusammensetzungen leichtgläubig, abergläubig, ungläubig üblich ist, in welchen Wörtern …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”