- Aufzug, der
Der Aufzug, des -es, plur. die -züge. 1. Die Handlung des Aufziehens in allen Bedeutungen dieses Verbi und dessen beyden Gattungen; ohne Plural. Daher der Aufzug des Weines, eines Schlosses, der Saiten, des Garnes bey den Webern u.s.f. Besonders das ungebührliche Aufschieben einer Sache; der Aufzug eines Handels, eines Prozesses u.s.f. Ingleichen ein feyerliches Einhertreten vieler. Ein feyerlicher Aufzug. Einen prächtigen Aufzug halten. Ferner, der Aufzug der Soldaten, auf die Wache. Ingleichen, ein jedes sonderbares Einhertreten, besonders in Rücksicht auf die Kleidung und den äußern Anstand. Was ist das wieder für ein Aufzug? Wer hätte sie in dem Aufzuge vermuthet? in der Kleidung.
2. Dasjenige, was aufgezogen wird. Besonders, a) bey den Webern, dasjenige Garn, welches in die Länge auf dem Weberstuhle ausgespannet, und sonst auch die Anschere oder Anschüre, das Schergarn, bey den Kattunwebern die Kette, bey den Tuchmachern das Werft oder die Wärfte genannt wird. b) In der Baukunst, ein Riß, wie ein Gebäude äußerlich von einer Seite her in das Auge fällt.
3. Dasjenige, vermittelst dessen etwas aufgezogen wird. So heißt an den Probierwagen diejenige Stange, woran die Wage hängt, der Aufzug, und an einigen Orten führet diesen Nahmen auch der Krahn, ein gewisses Werkzeug zum Aufziehen großer Lasten.
4. In den Schauspielen bezeichnet dieser Ausdruck gewisse Abschnitte derselben, wodurch die ganze Fabel in mehrere Haupttheile getheilet wird, der Act, die Handlung; eine Benennung, welche von dem Aufziehen des Vorhanges, welches gemeiniglich, obgleich nicht alle Mahl, bey dem Anfange eines solchen Haupttheiles zu geschehen pflegt, hergenommen ist. S. auch Handlung.
Anm. So fern dieses Wort einen ungebührlichen Aufschub bedeutet, hat man in Oberdeutschland davon das Adverbium aufzüglich, d.i. was einen Aufschub hervor bringet. Ein aufzügliches Urtheil ist daher in dieser Mundart dasjenige, was man sonst in den Gerichten eine Sententiam interlocutoriam nennet.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.