Servitut, die

Servitut, die

Die Servitūt, plur. die -en, in den Rechten, eine Gerechtigkeit, welche dem einen in und an dem Grundstücke des andern zustehet, da sie denn in Ansehung dieses Grundstückes und ihres Besitzers eine Servitut, in Ansehung dessen, der sie ausübet, eine Gerechtigkeit ist. Aus dem Lat. Servitus.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Servitūt — (vom Lat. Servitus), Dienstbarkeit, ein Recht an einer fremden Sache auf Benutzung derselben zu Gunsten eines individuell bestimmten andern Subjectes. S. bedeutet daher einerseits die Beschränkung des Eigenthums an einer Sache zu Gunsten eines… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Servitut — (servitus, Dienstbarkeit), Beschränkung der Freiheit des Eigenthums in solcher Weise, daß eine Sache zu Gunsten eines Dritten (Person oder Grundstück) verpflichtet ist, etwas zu unterlassen (negative S.) od. zu dulden (affirmative S.). Die S. ist …   Herders Conversations-Lexikon

  • Servitut — Dienstbarkeit * * * Ser|vi|tut 〈[ vi ] n. 11〉 1. 〈veraltet〉 Dienstbarkeit 2. 〈Rechtsw.〉 Nutzungsrecht an einer fremden Sache * * * Ser|vi|tut, das; [e]s, e, (österr., schweiz. auch:) die; , en [lat. servitus (Gen.: servitutis) = Verbindlichkeit]… …   Universal-Lexikon

  • Servitut — Dienstbarkeit, auch Servitut, ist ein dingliches Nutzungsrecht an einer fremden Sache. Das deutsche Sachenrecht unterscheidet verschiedene Dienstbarkeiten an Grundstücken: den Nießbrauch als umfassendes Nutzungsrecht die dem jeweiligen Eigentümer …   Deutsch Wikipedia

  • Servitut — Ser|vi|tut das; [e]s, e, auch, bes. schweiz. die; , en <aus lat. servitus, Gen. servitutis »Verbindlichkeit; Dienstbarkeit« zu servus »dienstbar«> (Rechtsspr.) dingliches [Nutzungs]recht an fremdem Eigentum (Rechtsw.) …   Das große Fremdwörterbuch

  • Servitut — Ser|vi|tut, die; , en, auch das; [e], e (besonders österreichische und schweizerische Rechtssprache Dienstbarkeit, Grundlast) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Buchersitzung — Ersitzung ist der Erwerb eines Rechts durch Zeitablauf. Inhaltsverzeichnis 1 Deutsches Recht 1.1 Bewegliche Sachen (§§ 937 945 BGB) 1.2 Immobilien 2 Österreichisches Recht 2.1 Eigentliche Ersitzung …   Deutsch Wikipedia

  • Ersitzung — (lat. usucapio) ist der Erwerb an Sachen im Sinn des bürgerlichen Rechts durch Zeitablauf. Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Deutsches Recht 2.1 Bewegliche Sachen (§§ 937 945 BGB) …   Deutsch Wikipedia

  • Deutschland — (Deutsches Reich, franz. Allemagne, engl. Germany), das im Herzen Europas, zwischen den vorherrschend slawischen Ländern des Ostens und den romanischen des Westens und Südens liegende, im SO. an Deutsch Österreich und im N. an das stammverwandte… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Deichselrecht — Deichselrecht, eine bei aneinander stoßenden Bauerngehöften vorkommende, gewöhnlich mit dem Traufrecht verbundene deutschrechtliche Servitut, die Wagendeichsel aus dem Schuppen durch das sogen. Deichselloch auf des Nachbars Grundstück reichen zu… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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