ausdingen — aus|din|gen <st. u. sw. V.; dingte/dang aus, hat ausgedingt/ausgedungen> (veraltet): ausbedingen … Universal-Lexikon
Ausding — (Rechtsw.), so v.w. Leibzucht; daher Ausdingen, 1) bei einem Vertrage, sich etwas vorbehalten od. versprechen lassen: 2) gegen eine Handlung protestiren … Pierer's Universal-Lexikon
Ausbedingen — Ausbedingen, verb. irreg. act. S. Dingen, im gemeinen Leben, durch beygefügte Bedingungen erhalten, sich vorbehalten. Sich etwas ausbedingen. In einigen Gegenden sind dafür ausbehalten und ausbescheiden, und in Niedersachsen bescheiden und… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Dingen — Dingen, verb. irreg. act. Imperf. ich dung, Mittelwort gedungen; welches ehedem in eben so vielfachen Bedeutungen üblich war, als 1 Ding. Es bedeutete, 1. * Reden, sprechen. Vnz er thingota mit in, so lange er mit ihnen redete, Ottfried.… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
ausbedingen — sich ausbedingen sich ausbitten, beanspruchen, bestehen auf, fordern, geltend machen, verlangen, sich vorbehalten, wollen, wünschen, zur Bedingung machen; (österr.): austragen; (geh.): begehren, heischen, pochen auf; (bildungsspr.): postulieren,… … Das Wörterbuch der Synonyme
reklamieren — 1. Anstoß nehmen, beanstanden, sich beklagen, bemängeln, Beschwerde einlegen/führen, sich beschweren, Einspruch erheben, etwas auszusetzen haben, monieren, zurückweisen; (österr.): beanständen. 2. abfordern, abverlangen, Anspruch erheben, sich… … Das Wörterbuch der Synonyme