Staatslehre, die

Staatslehre, die

Die Staatslehre, plur. die -n, die Lehre von der klüglichen Regierung und Verwaltung eines Staates; welche mit andern Nebenbegriffen auch die Staatsklugheit, Staatskunst, und Staatswissenschaft heißt.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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