Stabgericht, das

Stabgericht, das

Das Stabgericht, des -es, plur. die -e, ein Gericht, welches den Stab als das symbolische Kennzeichen seiner Gerichtbarkeit führet, oder auch, welches mit einem Stabe verliehen wird. In diesem Verstande wurden ehedem verschiedene höhere mit dem Blutbanne versehene Gerichte Stabgerichte genannt, wovon Frisch einige Beyspiele anführet. An andern Orten war Stabgericht eine Benennung der niedern, mit keiner Criminal-Jurisdiction versehenen Gerichte, und in diesem Verstande kommt dieses Wort noch im Öttingischen und andern Gegenden vor. Ja in einigen Gegenden Meißens werden die Feld- und Dorfgerichte Stabgerichte genannt. S. Stab 2 (2) (c).


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Stab, der — Der Stab, des es, plur. die Stäbe, Diminut. das Stäbchen, Oberd. Stäblein, ein Wort, welches überhaupt einen steifen in die Länge ausgedehnten geraden Körper ohne beträchtliche verhältnißmäßige Breite oder Dicke bezeichnet. 1. Im weitesten… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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