- Stadtpflichtig
Stadtpflichtig, adj. & adv. der Stadt und ihrer Obrigkeit zu Abgaben und zum Gehorsam verpflichtet. Stadtpflichtige Güter, welche alle bürgerliche Abgaben und Beschwerden tragen müssen.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Stadtpflichtig, adj. & adv. der Stadt und ihrer Obrigkeit zu Abgaben und zum Gehorsam verpflichtet. Stadtpflichtige Güter, welche alle bürgerliche Abgaben und Beschwerden tragen müssen.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.