Staffelbar

Staffelbar

Staffelbar, adj. et adv. im Oberdeutschen, fähig und verbunden, aufgestaffelt, d.i. an einem Stapelorde niedergeleget zu werden, im Ober- und Nieders. stapelbar. Staffelbare Güter, welche bey und in einer Stapelstadt niedergelegt werden müssen.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Stapelbar — Stapelbar, adj. et adv. dem Stapelrechte unterworfen. Stapelbare Waare, welche, bey ihrem Durchgange durch einen Stapelplatz und dessen Bezirk, auf eine gewisse Zeit zum Verkaufe niedergelegt werden müssen; Stapelgüter, Stapelwaaren. Im Oberd.… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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