- Staffelbar
Staffelbar, adj. et adv. im Oberdeutschen, fähig und verbunden, aufgestaffelt, d.i. an einem Stapelorde niedergeleget zu werden, im Ober- und Nieders. stapelbar. Staffelbare Güter, welche bey und in einer Stapelstadt niedergelegt werden müssen.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.