- Ausfahren
Ausfahren, verb. irreg. (S. Fahren,) welches in doppelter Gattung üblich ist.
I. Als ein Activum. 1) Durch vieles Fahren vertiefen. Einen Acker, einen Weg ausfahren. Ein ausgefahrner Weg. Die Furchen mit dem Pfluge wohl ausfahren, in dem Ackerbaue. Zuweilen auch überhaupt mit einer Vertiefung in die Länge versehen. Die Fensterrähmen mit Nuthen ausfahren, bey den Tischlern. 2) Vermittelst eines Fuhrwerkes auswärts schaffen. Getreide ausfahren, aus dem Lande fahren, wofür man doch lieber ausführen gebraucht.
II. Ein Neutrum, welches mit dem Hülfsworte seyn abgewandelt wird, aus einem Orte fahren, hinaus fahren, heraus fahren; doch nach Verschiedenheit der Bedeutungen des Wortes fahren, mit verschiedenen Nebenbegriffen. 1) Vermittelst eines Fuhrwerkes. Der Herr ist ausgefahren, außer dem Hause gefahren. Wir sind vor acht Tagen von Hamburg ausgefahren. 2) Figürlich. (a) Bey den Bergleuten bedeutet ausfahren so viel als aus der Grube steigen. (b) Von andern Arten einer schnellen Bewegung aus einem Orte. Der Satan ist von dem Besessenen ausgefahren. Die Seele ist ihm ausgefahren, sagt man in verächtlicher Bedeutung von einem Verstorbenen. Die Hand, der Fuß fuhr mir aus, glitte aus. Mit dem Fuße ausfahren, ausgleiten. (c) Nach einer noch weitern Figur, für ausbrechen, besonders von Ausschlägen auf der Haut. Die Blattern sind in seinem Gesichte ausgefahren, zum Vorscheine gekommen. Im Gesichte ausgefahren seyn, Finnen, Ausschläge u.s.f. haben. Das Kind fährt am ganzen Leibe aus. Bist du denn etwa ausgefahren? Gell. im Gesichte.
Und war der Branntewein im Antlitz ausgefahren,
Günth.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.