Stangenrecht, das

Stangenrecht, das

Das Stangenrêcht, des -es, plur. inusit. in einigen Gegenden, zum Beyspiele im Hennebergischen, das Recht, die dem Schuldner abgefpändeten Dinge öffentlich an die Meistbiethenden zu verkaufen, im Oberd. das Gantrecht; vermuthlich als eine buchstäbliche Übersetzung des Lateinischen Ius Subhastationis, von der alten Art, etwas bey einem aufgesteckten Spieße zu verauctioniren.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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  • Helfrecht, das — Das Hêlfrêcht, des es, plur. inus. an einigen Orten, z.B. im Hennebergischen, das Recht, die gepfändeten Sachen eines Schuldeners an die Meistbiethenden zu verkaufen, und dadurch dem Kläger zu seiner Forderung zu helfen; das Gantrecht, das… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Gant, die — Die Gant, plur. die en, eine Oberdeutsche Benennung eines öffentlichen Verkaufes an die Meistbiethenden, einer Auction oder Versteigerung. Ingleichen des Ortes, wo solches geschiehet. Daher das Gantbuch, das Gantregister, oder die Gantrodel, das… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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