- Stapelwaare, die
Die Stapelwaare, plur. die -n. 1. S. Stapelbar. 2. Die vornehmste Waare eines Ortes oder Landes. Wollene Zeuge sind Englands Stapelwaare.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Die Stapelwaare, plur. die -n. 1. S. Stapelbar. 2. Die vornehmste Waare eines Ortes oder Landes. Wollene Zeuge sind Englands Stapelwaare.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.
Stapelrecht — Stapelrecht, 1) so v.w. Stapelgerechtigkeit; 2) das Recht, daß an einen Ort gebrachte Waaren nur durch Schiffer od. Fuhrleute dieses Ortes weiter gebracht werden dürfen. Stapelstadt (Stapelplatz), eine Stadt, welche die Stapelgerechtigkeit… … Pierer's Universal-Lexikon