Statthalterey, die

Statthalterey, die

Die Statthalterey, plur. die -en. 1. Das einem Statthalter anvertraute Gebiet, doch nur in einigen Fällen. So sind die Länder des Bischofs zu Strasburg in vier Statthaltereyen abgetheilet. Von ganzen Provinzen ist dieses Wort nicht üblich. 2. Die Wohnung, der Pallast eines Statthalters.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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