Steuer, die

Steuer, die

Die Steuer, plur. die -n, gleichfalls von dem Zeitworte steuern. 1. * Der Schutz, ohne Plural, eine veraltete Bedeutung. Thero Engila Stiura, der Schutz der Engel, Ottfried. 2. * In mehr thätigem Verstande, Hülfe, Beystand, gleichfalls ohne Plural. Bey dem Ottfried Stiuro, bey dem Strycker Sture. Darzu dorfft er ewr Hülff unnd stewr, Theuerd. Kap. 51. Darvmb gebet mit ewr Stewr mit eim Schaft und guten eysen, eben das.


Komm, uns Armen, doch zu Steuer

Wider dieses Ungeheuer,

Opitz.


– Das sternenlichte Feuer

Kommt, wie der schöne Nord den Schiffern, mir zu Steuer,

Opitz.


Kommt doch mein Jesus mir zu Steur,

Gryph.


Auch in dieser Bedeutung ist es veraltet; doch sagt man noch, besonders in den Kanzelleyen und Gerichten, etwas zu Steuer der Wahrheit bekennen, bescheinigen, zur Unterstützung, Beförderung der Wahrheit. 3. Im engern Verstande ist die Steuer, eine Beyhülfe an Gelde oder andern Bedürfnissen, dem Mangel eines andern abzuhelfen. (1) * Im weitesten Verstande. Eine Beysteuer zu etwas geben oder thun. Darnach hieß er sie eine Steuer zusammen legen, 2 Maccab. 12, 43. Ingleichen ein freywilliger Beytrag, welchen man einem Armen giebt. Von der Steuer, die den Heiligen geschieht, 1 Cor. 16, 1. Die Handreichung dieser Steuer erfüllet nicht allein den Mangel der Heiligen, u.s.f. 2 Cor. 9, 12. Da es denn nicht bloß von gemeinschaftlichen Beyträgen mehrerer gebraucht wurde, sondern auch in manchen Gegenden noch von einem jeden Almosen üblich ist. Jemanden um eine Steuer ansprechen, um ein Almosen. Im Hochdeutschen ist es auch in dieser Bedeutung veraltet, in welcher doch das zusammengesetzte Beysteuer noch gangbar ist. S. auch Aussteuer und Heimsteuer. (2) Im engern Verstande ist die Steuer ein Beytrag der Unterthanen an Gelb oder Geldeswerth zu den Bedürfnissen des gemeinen Wesens, ein Abgabe, welche der Obrigkeit zur Bestreitung der Bedürfnisse des Staates gegeben wird; im mittlern Lat. Steura, und nach einer wörtlichen Übersetzung Auxilium, Franz. Aide. Steuern und Gaben anlegen. Eine Steuer ausschreiben. Die Steuer entrichten. Da es denn fast von allen solchen Abgaben üblich ist, welche alsdann durch allerley Zusammensetzungen näher bestimmt werden. Die Hundesteuer, zur Erhaltung der Jagdhunde, die Kriegssteuer, zu Führung eines Krieges, die Fräuleinsteuer, zu Ausstattung einer Prinzessinn. Die Nachsteuer, das Abzugsgeld von Erbschaften u.s.f. Die Fleischsteuer, Brotsteuer, Tranksteuer, welche von dem Fleische, Brote oder Getränke entrichtet wird, die Kopfsteuer oder Personensteuer, welche nach den Personen und deren Stande gegeben wird, die Vermögensteuer, welche von dem Vermögen entrichtet wird u.s.f. Im engsten Verstande ist die Steuer schlechthin eine solche Abgabe von liegenden Gründen, eine Grundsteuer, um sie von dem Kopf- oder Personengelde, der Accise u.s.f. zu unterscheiden. Figürlich wird auch ein zu Einhebung und Berechnung der unter dem Nahmen der Steuern gangbaren Abgaben niedergesetztes Collegium, das Steuer-Collegium, Steueramt, schelchthin die Steuer genannt, welchen Nahmen denn auch wohl das Gebäude oder das Zimmer führet, in welchem sich dasselbe versammelt. In die Steuer gehen. S. Steuern.


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

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