Steuerschein, der

Steuerschein, der

Der Steuerschein, des -es, plur. die -e. 1. Ein Schein, eine Bescheinigung, daß jemand die schuldige Steuer abgetragen habe. 2. In einigen Provinzen sind es Obligationen oder Schuldscheine über dem Landesherren vorgeschossene Summen, welche aus der Steuer wieder bezahlet werden sollen, und wofür diese haftet. S. Steuer 3 (2)


http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.

Игры ⚽ Нужно решить контрольную?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Steuerschein — Steuerschein, 1) Schuldschein über eine Summe, welche der Staatskasse von einem Steuerpflichtigen auf den Betrag der von ihm zu entrichtenden Steuern vorgeschossen worden ist, u. welche der Steuerpflichtige daher bei späterer Entrichtung der… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Law of country sports (England und Wales) — Law of country sports oder law of field sports bezeichnet im Rechtssystem von England und Wales ein Rechtsgebiet, das etwa dem objektiven Jagdrecht in Kontinentaleuropa entspricht. Inhaltsverzeichnis 1 Konzeption und Begriff der Jagd 2 Geschichte …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”