- Stift, das
Das Stift, des -es, plur. die -e, in den gemeinen Sprecharten -er, von dem Zeitworte stiften, in dessen zweyten Hauptbedeutung, eine gestiftete Sache, ein gestiftetes Ding, wo es besonders von einigen einzelnen Arten vorkommt. Ein Bund, ein Bündniß, eine im Hochdeutschen veraltete Bedeutung, welche nur noch in der Deutschen Bibel vorkommt. Daher die Hütte des Stifts, oder die Stiftshütte, und die Lade des Stifts, welche letztere auch die Bundeslade genannt wird. Ich will euch setzen auf den Berg des Stifts, Es. 14, 14. Schaue Zion die Stadt unsers Stiftes, Kap. 33, 20; wo auf den Bund Gottes mit den ältern Juden angespielet wird. 2. * In einigen Oberdeutschen Gegenden, z.B. in Baiern, ist Stift nicht allein Zins, Erbzins, sondern auch Miethe, vermuthlich auch in der Bedeutung eines festen Vertrages, oder auch in der folgenden, eines bestimmten Geldes. Güter, welche mit Stift und Gülte unterworfen sind. Eben daselbst ist der Stiftmann oder Innmann, ein Miethmann oder Häusler, welcher auf Stift oder Miethe wohnet, die Stiftzeit, die Miethzeit, u.s.f. 3. Ein zu einem gewissen, besonders öffentlichen Gebrauche gestiftetes, d.i. auf eine bestimmte, dauerhafte Art ausgesetztes Capital, in welcher Bedeutung doch die Stiftung und in einigen Gegenden das Gestift üblicher sind. Ein Stift machen, ein solches Capital zu einem gewissen Gebrauche auf alle künftige Zeiten bestimmen und verordnen. 4. In engerer und gewöhnlicherer Bedeutung ist das Stift, ein vermittelst eines solchen Capitals auf ewige Zeiten zum gottesdienstlichen Gebrauche bestimmtes Gebäude, mit allen dazu gehörigen Personen, Anstalten und Gütern. Man wird eure Stifte vertilgen, Ezech. 6, 6; wo von den Götzentempeln die Rede ist. Bethel ist des Königs Stift, Amos 7, 13; das von dem Könige gestiftete Heiligthum. Kirchen, Klöster, Armenhäuser, Lazarethe, Canonicat-, Kathedral- und Domkirchen, heißen mit allen dazu gehörigen Anstalten, Personen und Grundstücken in der Catholischen Kirche noch beständig Stifte oder Stifter, welchen Nahmen sie auch unter den Protestanten behalten haben, da denn, wenn das Wort Stift allein stehet, der Zusammenhang entscheiden muß, was für eine Art gemeinet sey: ein Stift oder Armenstift, ein Hospital; ein Stift oder Krankenstift, ein Lazareth; ein Canonicat-Stift; ein Domstift, Kathedral-Stift, eine Domkirche, mit allen dazu gehörigen Personen und Gütern, ein Bißthum; ein Hochstift oder Erzstift, ein Erzbißthum. Da auch das ganze zu einer solchen Stiftung gehörige Gebieth, nur schlechthin das Stift genannt wird.
Anm. Im Niederdeutschen und auch einigen gemeinen Oberdeutschen Mundarten Sticht, Gesticht, im Schwed. Stift und Stikt. S. Stiften 3. Der besonders in der vierten Bedeutung sehr gangbare Plural Stifter für Stifte, ist besonders den gemeinen Mundarten eigen, S. -Er.
http://www.zeno.org/Adelung-1793. 1793–1801.